Quelle:
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule_neues_schuljahr/faq_schule_in_corona_zeiten/faq-corona-3-193847.html
Folgende Vorgaben gelten an den Schulen:
Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona Schule: Der Rahmen-Hygieneplan ist seit dem 21.03.2022 ohne Nachfolgeregelung außer Kraft getreten. Hygiene-Basismaßnahmen sind aber weiterhin sinnvoll und richten sich nach den Hygieneplänen der Schulen.
Niedersächsische Corona-Verordnung: Die Regelungen in § 8 "Schulen" wurden bereits am 26.07.2022 vollständig aufgehoben.
Niedersächsische Absonderungsverordnung: Die Verordnung ist mit Ablauf des 31.01.2023 außer Kraft getreten und wird nicht verlängert. Damit entfällt die Isolationspflicht bei einer Infektion. Das bedeutet, dass eine fünftägige Isolation sowie ein PCR-Test im Falle eines positiven Selbsttests nicht mehr zwingend vorgeschrieben sind. Wir empfehlen aber, sich auch in Zukunft bei auftretenden Symptomen zu testen und zu Hause zu bleiben sowie die Kontakte zu reduzieren, wenn der Test positiv ist.
Welche Meldepflichten bestehen in Bezug auf die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) an Schulen?
Meldung des Verdachts einer Erkrankung, der Erkrankung sowie des Tods in Bezug auf die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) mit folgenden Einschränkungen:
- Die Meldepflicht besteht nur, wenn ein Arzt nicht hinzugezogen wurde (§ 8 Abs. 2 IfSG).
- Die Meldepflicht besteht nicht, wenn dem Meldepflichtigen ein Nachweis vorliegt, dass die Meldung bereits erfolgte und andere als die bereits gemeldeten Angaben nicht erhoben wurden. Eine Meldepflicht besteht ebenfalls nicht für Erkrankungen, bei denen der Verdacht bereits gemeldet wurde und andere als die bereits gemeldeten Angaben nicht erhoben wurden (§ 8 Abs. 3 IfSG).
Rechtsgrundlage ist § 8 Abs. 1 Nr. 7 IfSG i. V. m. § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe t).
Die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) wurde nicht in § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufgenommen. Meldepflichten gem. § 34 Abs. 5 und 6 bestehen daher nicht.
Wo müssen in der Schule Masken getragen werden (Mund-Nasen-Bedeckung)?
Eine Maskenpflicht in Schulen besteht nicht mehr. Es steht selbstverständlich jedem frei, die Maske weiterhin freiwillig zu tragen.